1. Gegenstand
des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von Illustrationen
(nachfolgend: ‘das Werk’) zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.
2. Die vom Illustrator durchgeführten Aufträge werden nur zu den
nachstehend
aufgeführten Bedingungen abgewickelt; der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen
für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen
und
zukünftigen Geschäfte mit dem Illustrator an.
3. Es gilt nur das als vereinbart, was
in den Auftragsbestätigungen enthalten
ist
und zuvor bei der Auftragserteilung besprochen wurde. Mehrkosten durch
Erweiterungen des ursprünglichen Auftrages werden zusätzlich in
Rechnung gestellt. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material-
und Laborkosten,
Reisekosten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Auf die
vom Illustrator in Rechnung gestellten Honorare und sonstigen Entgelte
ist die
jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Künstlersozialversicherungs-
Abgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht im
Honorar enthalten.
4. Der Illustrator ist der alleinige
Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Werk. Dem Auftraggeber
werden urheberrechtliche Nutzungsrechte
ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt.
Ohne ausdrückliche
Zustimmung des Illustrators dürfen diese Nutzungsrechte weder
ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Insbesondere erwirbt
der
Auftraggeber kein Eigentum an dem überreichten Werk. Die sich aus
dem Vertrag ergebende Nutzung ist durch das Honorar abgedeckt. Eine
weitergehende
Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist
gesondert zu entgelten. Währungsschwankungen trägt der Auftraggeber.
Der
Auftraggeber wird nach Veröffentlichung Belegstücke zur Verfügung
stellen.
5. Alle nach diesem Vertrag an den Auftraggeber
zu übertragenden Rechte
verbleiben
bis zur vollständigen Zahlung beim Illustrator. Erst nach vollständiger
Zahlung der vereinbarten Honorare darf der Auftraggeber die Nutzungsrechte
ohne Zustimmung des Illustrators selbst im vertraglichen Umfang nutzen bzw.
an den in dem Vertrag bezeichneten Dritten übertragen. Die aus der Übertragung
der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden
bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Illustrator und dem Auftraggeber
vereinbarten Honorare und sonstigen Entgelte an den Illustrator abgetreten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Illustrator abgetretenen Forderungen
von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Illustrators einzuziehen.
Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang
bei ihm an den Illustrator auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
die Aufrechnung mit vom Illustrator bestrittener bzw. nicht rechtskräftig
festgestellter
Gegenansprüche zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt,
seine ihm gegen den Illustrator zustehenden Forderungen und Rechte
an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.
6. Der Illustrator hat Anspruch darauf,
bei der Verwendung seines Werkes als
Urheber benannt zu werden.
7. Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentlicher
Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger
etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Nutzung gedeckt
ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Illustrators. Insbesondere
ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk zu scannen und/oder digital,
auch in Teilen, zu speichern, zu bearbeiten, umzugestalten, zu vervielfältigen,
zur Herstellung neuer digitaler Bilder zu verwenden bzw. auf andere Medienund
Bildträger zu übertragen.
8. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe
sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar
des zweifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig.
9. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und die Beschädigung
geht auf den
Auftraggeber über, sobald das zu liefernde Material an die den Transport
ausführende
Person übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Illustrator
selbst den Transport ausführt. Der Transport wird von dem Illustrator
nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert.
10. Sämtliche Eigentumsrechte am Original des Werkes verbleiben beim Illustrator.
11. Der Auftraggeber hat auf seine Gefahr
und Kosten die ihm überreichten
Originale
des Werkes unverzüglich nach ihrer Verwendung an den Illustrator zurückzusenden.
Werden die Originale trotz einer schriftlichen Mahnung nicht
zurückgesendet oder gehen sie unter, ohne daß der Illustrator dies
zu vertreten
hat, so ist er berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt
für jedes Original das Zweifache des vereinbarten Honorares, mindestens
aber
€ 1.000,–.
12. Mängelrügen müssen umgehend nach Erhalt des Materials schriftlich
erfolgen.
Nach Ablauf einer Frist von drei Werktagen gilt das Werk in bezug auf
offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Mögliche
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Illustrator verjähren
in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung der erstellten
Werke.
13. Schadenersatzansprüche gegen den Illustrator sind nur bei grob fahrlässigem
und vorsätzlichem Handeln möglich, allerdings der Höhe nach
begrenzt auf
die Höhe des vereinbarten Honorars. Für Fremdkosten haftet der Illustrator
nicht. Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Geht das Werk beim Illustrator unter, ohne daß er dies zu vertreten hat,
so
berührt dies seinen Honoraranspruch nicht.
14. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten
hat, nicht
ausgeführt, kann er ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten
Honorars
berechnen, ohne daß es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein
bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne daß dies der Illustrator
zu vertreten hat, so steht ihm das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein
Auftrag,
wenn der Illustrator mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten
Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages
vorgesehene
Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen
wiederholt, die nicht vom Illustrator zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich
abweichenden Wünschen vom Briefing, nicht rechtzeitiger Bereitstellung
von
Produkten, Fehlern im Labor, etc., erhöht sich das Honorar im Verhältnis
zu
dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich
in
diesem Falle nach Aufwand.
15. Beiden Vertragsparteien bleibt vorbehalten,
den Nachweis zu führen,
ein höherer
bzw. ein geringerer oder gar kein Schaden sei entstanden. Mit der
Bezahlung eines Schadenersatzanspruches oder durch die Zahlung
sonstiger
Kosten und Gebühren erwirbt der Auftraggeber keine Eigentums-
oder Nutzungsrechte an dem Werk.
16. Bei Nichtnennung des Illustrators
als Urheber kann ein Aufschlag von 100%
auf das vereinbarte Honorar berechnet werden.
17. Nebenabreden oder von diesen Bedingungen
abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser
Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen und des Vertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für
beide
Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Illustrators.
Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt
deutsches Recht als vereinbart. Für den Fall, daß der Illustrator
keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik
Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz des Illustrators vereinbart. |